vom 28. März 2025 bis 28. April 2025
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilaufhebung der Überbauungsordnung Dennier zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 28. März 2025 bis 28. April 2025 in der Gemeindeverwaltung Leuzigen öffentlich auf.
Während der Mitwirkungsfrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen anbringen. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Leuzigen, Dorfstrasse 9, 3297 Leuzigen oder per E-Mail gemeindeverwaltung@leuzigen.ch zu richten.
Der Gemeinderat
Unterlagen:
Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag
14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
ganztags geschlossen
Gemeindeverwaltung Leuzigen
Dorfstrasse 9
3297 Leuzigen
Telefon 032 679 21 10
gemeindeverwaltung@leuzigen.ch
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