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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde


Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Mit diesem Themenbereich befassen sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). 


Für Informationen KESB Seeland


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag
14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
ganztags geschlossen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Leuzigen
Dorfstrasse 9
3297 Leuzigen

Telefon 032 679 21 10 
gemeindeverwaltung@leuzigen.ch

 

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