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Teilrevision Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Teilrevision vorbehaltlos genehmigt.

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Leuzigen am 3. Dezember 2025 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 19. Januar 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde.

Die Teilrevision tritt auf den 1. Februar 2027 in Kraft.

Der Gemeinderat


Teilrevision OgR

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