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Aufhebung Gebührentarif Ölfeuerungskontrolle

Der Gemeinderat hat am 22. April 2025 die Aufhebung des Gebührentarifs für die Ölfeuerungskontrolle vom 1. Oktober 2003 beschlossen.

Mit der Änderung des kantonalen Lufthygienegesetzes (BSG 823.1) wird der Vollzug der Feuerungskontrolle ab 1. August 2025 an den Kanton übertragen und ist nicht mehr Gemeindeaufgabe. 

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (BSG 170.111) sowie gestützt auf den Beschluss des Gemeinderats vom 22. April 2025 wird hiermit die Aufhebung des Gebührentarifsper 31. Juli 2025 bekannt gemacht. 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3297 Aarberg, erhoben werden. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. 

Leuzigen, 28. April 2025 

Der Gemeinderat


Gebührentarif Ölfeuerungskontrolle

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