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Tagesschulverordnung; Inkrafttreten

10.12.2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht,

dass der Gemeinderat von Leuzigen an seiner Sitzung vom 17. September 2024 die Tagesschulverordnung erlassen hat. Die Tagesschulverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. August 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, 3270 Aarberg, erhoben werden. 

Gemeinderat Leuzigen


Tagesschulverordnung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag
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Freitag
ganztags geschlossen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Leuzigen
Dorfstrasse 9
3297 Leuzigen

Telefon 032 679 21 10 
gemeindeverwaltung@leuzigen.ch

 

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