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Überbauungsordnung Alti Sagi

Die Verfügung Gesamtentscheid nach Art. 9 KoG des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 18.11.2025 liegt vor.

Nachstehende Artikel der Überbauungsvorschriften sind von Amtes wegen geändert worden:

Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 17


Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.


Leuzigen, 25.11.2025 
Der Gemeinderat


Verfügung Gesamtentscheid

Überbauungsvorschriften

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Kontakt

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Telefon 032 679 21 10 
gemeindeverwaltung@leuzigen.ch

 

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