Hundetaxe

Fragen rund um die Hundehaltung 

Für jeden in Leuzigen am 1. August gehaltenen, über 6 Monate alten Hund muss eine jährlich Abgabe entrichtet werden. Gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Leuzigen und der dazugehörenden Verordnung gültig ab 01.01.2028, beträgt die Hundetaxe CHF 90.00 pro Hund und Kalenderjahr.

Gemäss Art. 13 Abs. 3 des kantonalen Hundegesetzes wird keine Hundetaxe erhoben für

  1. Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung,
  2. Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden,
  3. Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist.

Den bisherigen Hundehaltern wird gemäss des Amicus-Registers direkt eine Rechnung zugestellt. Alle neuen oder noch nicht registrierten Hundehalter melden sich bitte bei der Finanzverwaltung Leuzigen. Ebenso sind Weitergabe oder Tod des Hundes mitzuteilen.

Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung finden Sie auf der Website des Kantons Bern.

Preis

CHF 90.00 pro Hund und Kalenderjahr

Zuständiger Kontakt

Zuständige Mitarbeiter

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