Abmeldungen aus Leuzigen (Wegzug)

 Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. 

Informationen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges der Gemeinde zu melden. Dies können Sie online mittels eUmzug oder am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation sowie falls vorhanden, Ihren Niederlassungsausweis mit.


Informationen für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige müssen den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges der Gemeinde melden. Dies können Sie online mittels eUmzug (ausgenommen Personen mit Ausweis N, F und S) oder am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigen. Bitte bringen Sie dazu Ihre Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung mit.


Informationen für Wochenaufenthalterinnen und  Wochenaufenthalter

Wochenaufenthalterinnen und  Wochenaufenthalter sind verpflichtet, den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges der Gemeinde zu melden. Dies können Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung oder telefonisch unter 032 679 21 10 melden.


Abmeldung Energie

Bitte denken Sie auch daran, Ihre Adressänderung bei der Regio Energie Solothurn zu melden. Falls erforderlich, erledigen Sie dies direkt über das entsprechende Online-Formular.


Preis

gratis

Zuständiger Kontakt

Zuständige Mitarbeiter

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